26.04.2023
Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd
Um eine optimale Versorgung der Tiere zu gewährleisten stellt sich jedem Tierhalter diese Frage.
Aufgrund der Gesetzesänderung zum Einsatz von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren, zu denen auch Pferde gehören, sind unsere Behandlungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt worden.
Nicht-Schlachtpferd
Um eine optimale Versorgung der Tiere zu gewährleisten, besteht die rechtliche Notwendigkeit, die Pferde von der Schlachtungserlaubnis zu befreien. Rechtliche Grundlage ist hierbei entweder die Eintragung im Equidenpass oder eine schriftliche Erklärung des Besitzers, dass das Tier NICHT zur Schlachtung bestimmt ist.
Schlachtpferd
Falls Sie den Eintrag als Schlachtpferd im Equidenpass aufrechterhalten möchten, weisen Sie uns bitte ausdrücklich darauf hin. In diesem Fall dürfen nur bestimmte Arzneimittel angewendet werden und jede Anwendung muss sowohl durch den Tierarzt als auch durch den Tierhalter dokumentiert werden.
Bitte halten Sie stets für ambulante sowie stationäre Behandlungen den Equidenpass bereit.